Der Kirchenvorstand ist die "Regierung" der Kirchengemeinde. Alle sechs Jahre wird ein neuer KV gewählt. Wählbar sind alle Gemeindemitglieder ab 18 Jahren, wählen dürfen alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren. Die Pastor*innen des Pfarramtes gehören qua Amt zum KV.
2024 wurde der derzeitige KV gewählt und zu Pfingsten in sein Amt eingeführt.Neben den Pastoren gehören zum KV;